Aktuelle Abgasemissions Richtlinien
Definition: EU Richtlinie 97/68/EG, Einteilung in Abgasstufen (z.B. Stage IIIA / Abgasstufe 3A
Neu: Stufe 5
Für mobile Stromerzeuger (ortsveränderliche Anlagen, Motoren mit fester Drehzahl) galt bis zum 31.12.2018 die Abgasstufe 3A für Motoren der Leistungsklasse 19 -560 kW.
Für mobile Stromerzeuger < 19 kW und >560 kW Motorenleistung galt keine Abgaseinstufung.
Seit dem 01.01.2020 fallen nun sämtliche Verbrennungsmotoren unter die Abgasemissions Richtlinien und Vorschriften.
Es dürfen weiterhin Stromerzeuger für den mobilen Einsatz in der Klassifizierung Abgasstufe 3A gefertigt und in den Markt gebracht werden, in denen ein Motor der Klassifizierung Abgasstufe 3A verwendet wird, der 2018 bzw. bei 56 kW – 130 kW Leistung in 2019 gefertigt wurde.
Andere, ab 2019 hergestellte Motoren müssen zur Verwendung in Stromerzeugern für den mobilen Einsatz der Abgasstufe 5 entsprechen.
Alle Stromerzeuger der Pramac Preisliste < 19 kW Motorenleistung werden bereits entsprechend der Abgasstufe 5 geliefert.
Angebotene Stromerzeuger mit Motoren > 19 kW sind gekennzeichnet mit dem Hinweis "EU Abgasstufe 3A, verfügbar solange Vorrat reicht", da hier nur noch Motoren aus Fertigung 2018, bzw. 2019 (56-130 KW) zum Einsatz kommen.
2020 und zuvor bezogene Stromerzeuger für den mobilen Einsatz dürfen damit nach aktueller Gesetzeslage auch in der Zukunft betrieben werden.
Bereits heute gültige regionale Einschränkungen (z.B. vorgeschriebene Verwendung eines Rußpartikelfilters) sind hierbei weiterhin zu beachten.